Allgemeine Geschäftsbedingungen
Domig Informatik AG – bitte wählen Sie das zutreffende Regelwerk:
I. Geltungsbereich und Grundlagen
A. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Domig Informatik AG (DOMIG) und Kunden bezüglich (1) des Erwerbs von Hardware und Produkten von DOMIG und (2) des Bezugs von Dienstleistungen von DOMIG.
Die AGB sind integrierender Bestandteil der abgeschlossenen Verträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Von den AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von DOMIG ausdrücklich offeriert oder von DOMIG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden.
B. Form
Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden (E-Mail, SMS und dgl.), gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei. Der Nachweis des Eingangs obliegt dem Absender. Solche Erklärungen gelten zum Zeitpunkt des Abrufs als eingetroffen.
C. Prospekte, Pläne und technische Unterlagen
Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen, Preislisten, Katalogen, Datenblättern und technischen Unterlagen von DOMIG stehen unter dem Vorbehalt technischer Änderungen und Verbesserungen und geben nur dann die vertragliche Eigenschaft wider, wenn dies ausdrücklich angegeben wird.
II. Verkauf und Lieferung von Gerätschaften
A. Gegenstand und Umfang
Gegenstand und Umfang der Leistungen von DOMIG sind in der jeweiligen Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigung oder im Lieferschein einschliesslich Beilagen abschliessend aufgeführt.
B. Lieferung
Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden. Der Kunde muss Lieferungen nach Erhalt unverzüglich prüfen und Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen schriftlich anmelden. Unterlässt er dies, oder setzt er von DOMIG gelieferte Produkte in produktiven Betrieb, so gilt eine Lieferung als akzeptiert. DOMIG behebt berechtigte Beanstandungen nach eigenem Ermessen durch Nachlieferung.
C. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Produkte bleiben bis zum Eingang der Vergütung im Eigentum von DOMIG. Der Kunde muss beim Schutz des DOMIG-Eigentums mitwirken und ermächtigt DOMIG, deren Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.
D. Gewährleistung
Besteht bei der Übergabe / beim Empfang der Ware ein Mangel (Abweichung zur Beschreibung im jeweiligen Datenblatt bzw., falls kein Datenblatt besteht, zur separaten Leistungsbeschreibung von DOMIG), hat der Kunde während der Dauer von 12 Monaten das Recht auf Nachbesserung resp. Ersatz.
E. Garantie
Auf Geräten kann DOMIG Garantie geben. Diese Garantie muss auf dem Kaufbeleg zwingend erwähnt sein. Andernfalls besteht kein Garantieanspruch. Die Garantie entfällt bei natürlicher Abnützung, Zufall, höherer Gewalt, unsachgemässer Behandlung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Eingriffen des Kunden oder Dritter, übermässiger Beanspruchung oder ungeeigneten Betriebsmitteln.
Garantieansprüche sind innert 14 Tagen nach Auftreten von Mängeln oder Störungen geltend zu machen. DOMIG wird allfällige Mängel nach eigenem Ermessen unentgeltlich beheben. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen.
F. Drittprodukte
Für Hardware und Software von Drittherstellern gelten ausschliesslich die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen der jeweiligen Dritthersteller.
III. Dienstleistungen
A. Gegenstand und Umfang
DOMIG erbringt gegen separate Vergütung Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Montage, Inbetriebsetzung, Wartung und Reparatur von Produkten sowie allgemeine Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie und des Engineerings.
B. Erbringung
DOMIG erbringt Dienstleistungen sorgfältig und fachmännisch. DOMIG übernimmt für Dienstleistungen keine Ergebnisverantwortung, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.
C. Abnahme und Gewährleistung bei Ergebnisverantwortung
Der Kunde hat Dienstleistungen mit Ergebnisverantwortung unverzüglich nach Abschluss zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend zu machen. Ein Anspruch auf Wandlung, Minderung oder Ersatzvornahme sowie jede weitergehende Gewährleistung sind ausgeschlossen.
D. Unterstützte Software-Versionen
Die Unterstützungsleistungen von DOMIG umfassen den aktuellen Versionsstand der Software sowie maximal 8 Wochen auf überholten Programmständen. Die Vergütung für Support und Wartung ist auch dann geschuldet, wenn der Kunde den aktuellen Software-Update nicht innert dieser Frist installiert.
Bei relevanten Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. Datenschutz oder Steuerrecht) ist der Kunde verpflichtet, umgehend den aktuellsten Softwarestand zu installieren.
E. Vergütung
Dienstleistungen von DOMIG sind grundsätzlich nach Zeitaufwand zu vergüten. Spesen und Materialaufwand werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Wenn ausdrücklich vereinbart, kann DOMIG Dienstleistungen auch für eine feste Pauschale erbringen.
IV. Hosting / Cloud
A. Verantwortlichkeit des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Benutzernamen und Passwörter vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet für den Schaden, der aus der Verwendung der Anlagen durch unbefugte Dritte über die Konten des Kunden entsteht. Besteht die Gefahr, dass Unbefugte Zugang zu Passwörtern erlangt haben, muss dies der Kunde umgehend mitteilen.
B. Datenschutz / Geheimhaltung
Beim Umgang mit den Daten des Kunden werden die einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz und seiner Verordnung eingehalten.
C. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer und Kündigung wird in den AGB «Allgemeinen Vertragsbedingungen für SaaS-Produkte» detailliert beschrieben. Der Kunde erhält nach der Kündigung seinen aktuellen Datenbestand auf CD-R, DVD-R oder USB-Stick.
D. Haftungsbeschränkung
Es wird jede Haftung für Schäden des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere betrifft dies auch den Schaden aus Datenverlust, aus Leistungsunterbrüchen sowie jedwelche Folge- und indirekte Schäden wie entgangener Gewinn oder das Haftungsinteresse des Kunden gegenüber Dritten.
E. Nutzung durch Dritte
Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist nur der Kunde berechtigt, die Leistungen zu nutzen. Eine Übertragung des ganzen Vertragsverhältnisses oder die Weitergabe der Leistungen an Dritte ist dem Kunden nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.
F. Datensicherheit
Es werden täglich Sicherungskopien (Backups) der Kundendaten erstellt. Die Backup-Medien werden vom Rechenzentrum örtlich getrennt aufbewahrt. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass ihm gegen eine Umtriebsentschädigung eine aktuelle Sicherungskopie seiner Daten zugestellt wird.
V. Lizenzen und Betrieb
A. Lizenzeinräumung
Die Regelung der Lizenzen wird im Projektvertrag definiert.
B. Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- Die Nutzungsparameter für DOMIG-Software jederzeit einzuhalten
- DOMIG-Software nicht für andere Zwecke als für Backup-Zwecke zu kopieren
- DOMIG-Software nicht zu verändern, anzupassen oder weiterzuentwickeln
- DOMIG-Software nicht zu disassemblieren, dekompilieren oder zu entschlüsseln
- Belege über die Anzahl der Systemeinheiten, auf denen DOMIG-Software installiert ist, zu führen
- Keinerlei Persönlichkeitsrechte von Drittpersonen zu verletzen
C. Drittsoftware
DOMIG verschafft dem Kunden die in den Lizenzbriefen bezeichneten Lizenzen an Drittsoftware. Die entsprechenden Nutzungsparameter ergeben sich aus den jeweiligen Bestimmungen der jeweiligen Lizenzgeber.
D. Zugang zu Webportalen
Alle von DOMIG betriebenen Webportale stehen, soweit technisch und betrieblich möglich, dem Kunden während 24 Stunden pro Tag und 7 Tagen pro Woche offen. Von 18 Uhr bis 6 Uhr und an Wochenenden können infolge von Umstellungen und Erweiterungen kurze Unterbrüche entstehen.
E. SIM-Karte
Geräte mit einer von DOMIG zur Verfügung gestellten SIM-Karte dürfen nur in den dafür vorgesehenen Originalgeräten eingesetzt werden. Die SIM-Karte bleibt Eigentum von DOMIG.
F. Service Level Agreement (SLA)
| Bezeichnung | Zeitfenster | Erklärung |
|---|---|---|
| Betriebszeit | Mo–Fr, 8–12 und 13–17 Uhr (ohne gesetzliche Feiertage ZH) | Bearbeitung von Störungsmeldungen, Support per Telefon oder Remote Access |
| Wartungsfenster | Nach Bedarf und Absprache | Systeme sind für Benutzer nicht oder eingeschränkt verfügbar |
| Fehlerklasse | Definition | Beispiel | Reaktionszeit |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 (kritisch) | Umfassender Betriebsausfall, keine Umgehungslösung möglich | Ausfall zentraler Software-Komponenten (z.B. Datenbank) | 4 Std. (Betriebszeit) / 12 Std. (ausserhalb) |
| Stufe 2 (schwer) | Servicebeeinträchtigung bei mehreren Anwendern oder Stufe 1 mit Umgehungslösung | Ausfall einzelner Softwarekomponenten oder Bereiche | 8 Std. (Betriebszeit) / 24 Std. (ausserhalb) |
| Stufe 3 (leicht) | Geringfügige oder keine Beeinträchtigung bei einem Anwender | Ausfall eines einzelnen Anwenders oder Fehler ohne Einfluss auf Tagesgeschäft | Best effort |
VI. Immaterialgüterrechte
Geistiges Eigentum
DOMIG und/oder deren Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehender Immaterialgüterrechte. Dies gilt auch für Softwareentwicklungen (inkl. Schnittstellen), die DOMIG ausschliesslich für den Kunden durchführt.
An den von DOMIG ausschliesslich für den Kunden geschaffenen Individualentwicklungen steht dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Nutzungsrecht zu.
Rechtsgewährleistung
DOMIG leistet Gewähr dafür, dass die vertragsgemässe Nutzung von DOMIG-Produkten keine Immaterialgüterrechte Dritter verletzt. Jede Rechtsgewährleistung von DOMIG für Drittprodukte ist ausgeschlossen.
DOMIG-Software kann auf bestimmte Open-Source-Softwarekomponenten zugreifen. Jegliche Gewährleistung und Haftung von DOMIG für Open-Source-Komponenten ist ausgeschlossen.
VII. Vertraulichkeit
Jede Partei verpflichtet sich, sämtliche ihr zur Kenntnis gelangenden, nicht allgemein bekannten Informationen, Daten und Unterlagen der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Dies umfasst technisches Know-how, Methoden, Sicherheitsmassnahmen, Kundendaten und Warenbezugsquellen.
Informationen dürfen nur für Zwecke der Durchführung der vertraglichen Beziehung verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertragswerks fort.
VIII. Haftung und Haftungsausschluss
A. Haftungsumfang und Haftungssumme
DOMIG haftet für absichtlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Darüber hinaus haftet DOMIG einzig für nachweislich schuldhaft verursachte direkte und unmittelbare Schäden.
Die Haftungssumme pro Schadensereignis ist begrenzt auf maximal 25% der in den 12 Monaten vor dem Eintritt des Schadensereignisses durch den Kunden an DOMIG bezahlten Vergütung. Insgesamt ist die Haftungssumme für alle Schadensereignisse eines Kalenderjahres auf die Hälfte der im entsprechenden Kalenderjahr bezahlten Vergütungen begrenzt.
B. Ausschluss weiterer Haftung
Jede weitergehende Haftung von DOMIG, einschliesslich derjenigen für indirekte Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder nicht realisierte Einsparungen sowie für Schäden aus verspäteter Lieferung oder Leistung, wird ausgeschlossen.
C. Drittprodukte
Jede Haftung von DOMIG für oder im Zusammenhang mit Drittprodukten ist ausgeschlossen.
IX. Vergütungen und Rechnungsstellung
A. Betriebsgebühren (Hosting, Lizenzen)
Die Vergütung für die Betriebskosten erfolgt quartalsweise im Voraus. Die Kosten können je nach Anzahl der verwendeten Zugänge variieren.
B. Support-Guthaben
In den Betriebsgebühren ist ein Guthaben pro Quartal für gewisse Supportleistungen enthalten. Nicht bezogenes Guthaben verfällt bei Quartalsende und kann nicht auf das folgende Quartal übertragen werden.
C. Dienstleistungen nach Aufwand
Dienstleistungen nach Aufwand werden monatlich in Rechnung gestellt. Nach Aufwand werden insbesondere verrechnet:
- Installations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Software-Engineering-Leistungen
- Vor-Ort-Leistungen
- Leistungen zur funktionalen Erweiterung oder Änderungen von Systemen
- Schulung und Ausbildung in der Benutzung und im Betrieb des Systems
- Leistungen ausserhalb der Betriebszeiten
- Diagnose und Beseitigung von Fehlern durch unsachgemässe Handhabung
- Support, Fehlersuche, Anpassung und Konfiguration von Nicht-DOMIG-Produkten
- Fehlerbehebungen an Individualanpassungen ohne zusätzlichen Wartungsvertrag
D. Projektleistungen gemäss Offerte
Dienstleistungen gemäss Angebot werden wie folgt in Rechnung gestellt: 30% bei Bestellung, 30% bei Lieferung, 40% bei Abnahme (Übergang zum produktiven Betrieb).
E. Spesen und Nebenkosten
Spesen und Nebenkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Reisespesen werden nach effektivem Aufwand fakturiert (Fahrzeug pro km CHF 1.00, Bahn 1. Klasse, Flugzeug Economy, Übernachtung Mittelklassehotel). Reisezeit ausserhalb Kanton Zürich wird als Arbeitszeit verrechnet.
F. Leistungen ausserhalb der Geschäftszeiten
Für Leistungen ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten ist ein Zuschlag geschuldet: 100% bei Sonn- und Feiertagen, 50% bei Samstagen sowie werktags nach 22 Uhr, 25% werktags nach 19 Uhr.
G. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind bis spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Werden Rechnungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins pro Monat sowie die Bezahlung von Mahngebühren geschuldet. Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen.
H. Preise
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfällige Abgaben, ab dem Domizil von DOMIG, in Schweizerfranken.
X. Vertragsdauer und -beendigung
A. Inkrafttreten
Ein Vertrag mit DOMIG tritt mit dem Datum der Annahme durch DOMIG in Kraft und bleibt – sofern nichts anderes vereinbart worden ist – uneingeschränkt gültig.
B. Beendigung
Verträge können unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist von jeder Partei schriftlich gekündigt werden.
C. Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Partei kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn bei der anderen Partei eine wesentliche Vermögensgefährdung eintritt oder gegen sie ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt wird.
XI. Weitere Bestimmungen
A. Beizug von Dritten
DOMIG ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen und steht für deren Leistungen gleich wie für eigene Leistungen ein.
B. Lieferfristen und Termine
DOMIG kann für die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen keine Gewähr übernehmen. Der Kunde ist nicht berechtigt, aufgrund von Verzögerungen Ansprüche irgendwelcher Art geltend zu machen.
C. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen in Bezug auf die von DOMIG zu erbringenden Leistungen korrekt vorzunehmen und die erforderlichen Informationen und Sachmittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
D. Referenzen
Ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung gilt DOMIG als berechtigt, in ihrer Referenzliste auf den Kunden als Referenz hinzuweisen.
E. Teilungültigkeit
Sollten einzelne Regelungen sich als rechtsunwirksam erweisen, so sind die Parteien verpflichtet, die betreffenden Regelungen durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem ursprünglichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommen.
F. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen unterstehen schweizerischem Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen findet keine Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
A. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen («SAAS-VB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Domig Informatik AG (nachfolgend «DOMIG») und dem Kunden hinsichtlich der von DOMIG hergestellten Softwareprogrammen («Software»), welche DOMIG als SaaS-Produkte (Software as a Service) über das Internet anbietet.
Auf andere Leistungen finden die DOMIG AGB Anwendung. Allgemeine Vertrags-/Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von DOMIG nicht Vertragsinhalt.
B. Vertragsschluss
Vertragliche Beziehungen zwischen dem Kunden und DOMIG kommen erst mit rechtsgültiger Unterzeichnung der Bestellung und nachfolgendem schriftlichem Akzept der DOMIG zustande oder bei Zahlung der ersten Rechnung.
C. Vertragsgegenstand
Leistung ist die Nutzung der Software über das Internet sowie das Speichern von Daten des Kunden auf Servern, die von DOMIG betrieben werden. Die Software wird über das Internet zur Verfügung gestellt. Übergabepunkt für die Produkte ist der Router-Ausgang des von DOMIG genutzten Rechenzentrums zum Internet. Die Anbindung des Kunden an das Internet liegt in dessen Verantwortung und ist nicht Vertragsgegenstand.
DOMIG gewährt dem Kunden ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software inkl. allfälliger Anwenderdokumentationen.
D. Entgeltliche SaaS-Dienstleistungen
DOMIG überwacht die Grundfunktionen der SaaS-Produkte 7 Tage pro Woche, 24 Stunden am Tag. Die Systemverfügbarkeit am Übergabepunkt beträgt 99% im Jahresdurchschnitt.
Als massgebliche Ausfallzeit gilt der Zeitraum von der Bestätigung des Eingangs der Störungsmeldung durch DOMIG bis zur Behebung der Störung. Nicht als Ausfallzeit gelten:
- Störungen auf der Verbindungsstrecke zwischen Kunde und Übergabepunkt
- Von DOMIG mit 7 Tagen vorangekündigte Wartungsarbeiten nach 19:00 Uhr
- Störungsbehebungen durch Gründe, die DOMIG nicht zu vertreten hat
Störungen der Systemverfügbarkeit sind DOMIG unverzüglich zu melden. Bei Meldungen innerhalb der Bürozeiten (Montag–Freitag 08:00–17:30 Uhr, ausgenommen 24.12. und 31.12.) beginnt die Entstörung spätestens 2 Stunden nach Bestätigung der Störungsmeldung; ausserhalb der Bürozeiten zu Beginn des nächsten Werktags.
E. Funktionsumfang der Software / Gewährleistung
Der Funktionsumfang der vertragsgegenständlichen Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung oder gegebenenfalls dem Handbuch. Nach dem Stand der Technik ist es jedoch nicht möglich, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschliessen.
Fehler in der Software werden innerhalb angemessener Frist von DOMIG unentgeltlich beseitigt, sofern der Fehler reproduzierbar ist. DOMIG kann nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Wird ein wesentlicher Programmfehler von DOMIG nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, kann der Kunde die Minderung der SaaS-Gebühr verlangen. Jede weitere Gewährleistung wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
F. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschliesslich vertragsgemäss zu benutzen, diese weder zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu reverse engineeren, zu vervielfältigen noch in einer anderen Applikation zu verwenden.
Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherheit seines Passworts. Es ist nicht zulässig, Konten automatisiert zu erstellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die E-Mail-Adresse im Benutzerkonto auf dem aktuellen Stand zu halten.
Der Kunde darf Daten mit den SaaS-Produkten von DOMIG nur im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten.
G. Weiterentwicklungen der Software
DOMIG ist bemüht, ihre Software durch kontinuierliche Weiterentwicklungen zu optimieren. Im Rahmen solcher Weiterentwicklungen kann DOMIG einseitig Teilfunktionen verändern oder ganz wegfallen lassen, sofern dadurch die Erreichung des Vertragszwecks für den Kunden nicht gefährdet ist.
Stellt die Weiterentwicklung eine wesentliche Leistungsänderung dar, orientiert DOMIG den Kunden 1 Woche im Voraus. Entstehen dem Kunden erhebliche Nachteile, kann er den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen ab Mitteilung ausserordentlich kündigen.
H. Haftung
DOMIG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DOMIG nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch nur bis zur Höhe des Vertragswertes.
Bei Datenverlust haftet DOMIG nicht, wenn der Verlust durch Datensicherungsmassnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Der Haftungsausschluss gilt vollumfänglich für unentgeltliche SaaS-Produkte.
I. Entgelt
Das Entgelt für die SaaS-Produkte von DOMIG wird in der Preisliste für das entsprechende SaaS-Produkt geregelt. Die Gebühren für die Benutzung der SaaS-Produkte werden zu Beginn des Vertragsjahres zur Zahlung fällig und sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
Allfällige Mehrkosten des Cloud-Providers aufgrund hoher Datenmengen oder zur Optimierung der Performance können dem Kunden weiterbelastet werden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mitteilung in Verzug und schuldet den gesetzlichen Verzugszins.
J. Vertragsdauer und Kündigung
Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, bezieht der Kunde die SaaS-Produkte für 1 Jahr. Jede Partei kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten den Vertrag auf das Ende dieser Vertragslaufzeit schriftlich kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.
DOMIG ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen bei einem Zahlungsausstand von mehr als 30 Tagen oder wenn der Kunde die vertraglichen Nutzungsbedingungen nicht einhält. Bei Vertragsbeendigung ist DOMIG berechtigt, sämtliche Benutzereinstellungen, Abfragen, Layouts und Prozesse zu löschen.
K. Datenschutz und Datensicherung
Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an seinen Daten. Er kann von DOMIG jederzeit, spätestens jedoch bis zur Vertragsbeendigung, die elektronische Übersendung dieser Daten verlangen.
DOMIG betreibt ihre Server ausschliesslich in der Schweiz oder im EU-Raum und beachtet sämtliche anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund der anwendbaren Datenschutzbestimmungen ermächtigt ist.
L. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Die Vertragsbeziehung untersteht materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss internationaler Konventionen und der Regeln des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von DOMIG (Grüningen ZH / Schweiz).
1. Verweis auf allgemeine AGB
Diese AGB für Service-Vereinbarungen (SLA) ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Domig Informatik AG, insbesondere die Abschnitte V.F. (Service Level Agreement) und III.D. (Unterstützte Software-Versionen). Im Widerspruchsfall gehen die vorliegenden SLA-AGB vor.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
Für eine effiziente Störungsbehebung ist die aktive Mitwirkung des Kunden erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- Kundenseitigen First-Level-Support sicherzustellen (Grundunterstützung der eigenen Benutzer)
- Störungen und Fehler vollständig zu dokumentieren und reproduzierbar zu beschreiben
- Änderungen an der Systemumgebung (Hardware, Software, Netzwerk) DOMIG frühzeitig mitzuteilen
- DOMIG den erforderlichen Fernzugang (Remote Access) zu den betroffenen Systemen zu ermöglichen
- Ansprechpersonen mit ausreichenden Kenntnissen und Entscheidungsbefugnissen zu benennen
3. Unterstützung bei Störungen
Telefon-Hotline
DOMIG stellt eine Telefon-Hotline für Fehlermeldungen zur Verfügung. Supportzeiten: Werktags 8:00–12:00 und 13:00–17:30 Uhr (Freitag bis 16:00 Uhr).
Fehleranalyse und Lösungsbereitstellung
Nach Eingang einer Störungsmeldung analysiert DOMIG den Fehler und stellt eine Lösung je nach Fehlerklasse (vgl. SLA-Tabelle) bereit. Die Lösung kann als Workaround, Remote-Support, Softwarepatch oder Vor-Ort-Einsatz erfolgen.
| Fehlerklasse | Definition | Reaktionszeit (Betriebszeit) | Reaktionszeit (ausserhalb) |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 – kritisch | Umfassender Betriebsausfall, keine Umgehungslösung möglich | 4 Stunden | 12 Stunden |
| Stufe 2 – schwer | Servicebeeinträchtigung mehrerer Anwender oder Stufe 1 mit Umgehungslösung | 8 Stunden | 24 Stunden |
| Stufe 3 – leicht | Geringfügige oder keine Servicebeeinträchtigung | Best effort | Best effort |
4. Service-Level-Varianten
DOMIG bietet drei SLA-Varianten an, die je nach Bedarf des Kunden gewählt werden können:
| Leistung | SLA Basic | SLA Silver | SLA Gold |
|---|---|---|---|
| Telefon-Hotline (Werktage) | ✓ | ✓ | ✓ |
| Remote-Support | ✓ | ✓ | ✓ |
| Reaktionszeit Stufe 1 | Standard | 4 Stunden | 4 Stunden |
| Erweiterte Hotline (bis 20 Uhr) | – | ✓ | ✓ |
| Wochenend-Support | – | – | ✓ |
| Vor-Ort-Einsatz (prioritär) | – | Optional | ✓ |
5. Abgrenzung der Leistungen
Folgende Leistungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil der SLA-Vereinbarung und werden separat nach Aufwand verrechnet:
- Systemmodifikationen, Anpassungen oder Erweiterungen
- Fehler, die durch Bedienungsfehler oder unsachgemässe Nutzung durch den Kunden verursacht wurden
- Störungen in Third-Party-Systemen (Software oder Hardware von Drittherstellern)
- Engineering-Leistungen und Schulungen
- Leistungen ausserhalb der vereinbarten SLA-Stufe
Für alle nicht in dieser SLA-Vereinbarung geregelten Punkte gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Domig Informatik AG.